AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Januar 2022

1. ALLGEMEINES

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche mit Marlon Lira, Vinschgaustr. 93/A, 39020 Partschins (BZ) ITALY, IVA-Nr.: 03216780217 (im Folgenden kurz „DJ Marlon“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Die vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme der von Dj Marlon angebotenen Dienstleistungen, (im Folgenden kurz „Leistungen“ genannt), durch die Auftraggeber (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt), sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Dj Marlon und dem Auftraggeber. Italienisches Recht mit Gerichtsstand Bozen gilt als vereinbart.

Die Auftraggeber anerkennen mit der Unterschrift der Vereinbarung, oder einer ersten Annahme von Leistungen durch Dj Marlon die Geltung vorliegender AGB. Ein Abgehen von den AGB ist nur wirksam, wenn dies zuvor schriftlich mit Dj Marlon vereinbart wurde. Dj Marlon stellt sicher, dass seine AGB in der jeweils geltenden Fassung in den Buchungen angeführt sind. Mündliche Nebenabreden zwischen Dj Marlon und den Auftraggebern sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Dj Marlon ist berechtigt, vorliegende AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.

2. ANGEBOT & LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Dj Marlon bietet seinen Auftraggebern seine Leistung als Mobiler DJ inklusive Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik.

Innerhalb des vorgegebenen Rahmens der Auftraggeber, besteht bei der Erfüllung des Auftrages personelle Gestaltungsfreiheit von Dj Marlon.

Der konkrete gebuchte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.

Die von Dj Marlon erstellten Angebote enthalten in der Regel eine verbindliche Angebotsbindungsfrist die im Angebot definiert ist. Eine unverbindliche Reservierung von Dj Marlon ist nicht möglich!

3. VERTRAG

Verträge zwischen Dj Marlon und dem Auftraggeber entstehen grundsätzlich in schriftlicher Form oder E-Mail. Der Auftraggeber verwendet für die Auftragserteilung das von Dj Marlon bereitgestellte Buchungsformular (PDF Formular) und hat darin vollständige und richtige Angaben zu machen. Der Vertrag gilt erst dann als verbindlich zustande gekommen, wenn der Auftraggeber die im Angebot vorgesehene Terminreservierungsgebühr (Angeld) getätigt hat und von Dj Marlon eine schriftliche Buchungsbestätigung erhält. Sollte es sich beim Auftraggeber um zwei oder mehrere Personen handeln, so wird einer bevollmächtigt zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen und Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Ein rechtsgültig zustande gekommener Vertrag zwischen Dj Marlon und dem Auftraggeber ist in weiterer Folge auch verbindlich für die Rechtsnachfolge des Auftraggebers.

4. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG / AUSFALLKOSTEN

Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Bedingungen jederzeit von der abgeschlossenen Vereinbarung zurückzutreten:

  • bis 180 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage

  • 179 bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage

  • 89 bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Gage

  • bei weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage

Ein Rücktritt bei kurzfristigen Buchungen wo zwischen Buchung und Veranstaltungstermin weniger als 30 Tage liegen, werden folgende Ausfallkosten berechnet:

  • bis 2 Tage nach Buchungsbestätigung: frei

  • ab dem 3. Tag nach Buchungsbestätigung: 100% der vereinbarten Gage

Versäumt der Auftraggeber die schriftliche Stornierung, ist Dj Marlon berechtigt, in jedem Fall das gesamte vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen.

Ausnahme: Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin für dieselbe Veranstaltung und mit demselben Auftragsvolumen vereinbaren, werden die Ausfallkosten gesondert geregelt.

In keinem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Terminreservierungsgebühr.

Ein Rücktritt von Dj Marlon ist möglich wenn:

a) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Auftraggeber bestehen und diese auf Begehren von Dj Marlon keinen Honorarvorschuss leisten.

b) über das Vermögen der Auftraggeber ein Konkurs-, oder Ausgleichsverfahren eröffnet, oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens abgewiesen wird, oder wenn die Auftraggeber ihre Zahlungen einstellen.

Im Falle einer Vertragsauflösung bleiben allfällige Schadenersatzansprüche von Dj Marlon unberührt.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

Anfahrt: Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich zudem um evtl. anfallende Zufahrtgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

Auf- und Abbau des Equipments: Der Auf- und Abbau der Ton- u. Lichtanlage erfolgt (sofern nicht explizit anders vereinbart) direkt vor und nach dem Einsatz von Dj Marlon. Der Auftraggeber sorgt für genügend abgesicherte Stromanschlüsse (wenn möglich zwei getrennte Stromkreise mit je 220V) und ausreichend Stellfläche für das Equipment. Der Platzbedarf liegt – raumbedingt – zwischen 5 und 10 m².

Veranstaltungsort:

a) Der Veranstaltungsraum muss trocken und der Untergrund eben und gut befestigt sein. Der Arbeitsplatz muss in seiner Gesamtheit frei sein von Staub, Schmutz, Feuchtigkeit und sonstigen Fremdkörpern.

b) Spielt Dj Marlon im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Der Arbeitsplatz und das gesamte Equipment von Dj Marlon müssen in diesem Fall überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° oder über 25 Grad C° sorgt der Auftraggeber für einen wohltemperierten bzw. klimatisierten Arbeitsplatz für Dj Marlon und sein Equipment. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen.

Verpflegung: Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass Dj Marlon und ggf. seine Begleitperson (Aufbauhilfe) vor, während und nach dem Auftritt ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Nächtigungsspesen: Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 Km von Partschins (einfache Strecke), so stellt der Auftraggeber Dj Marlon ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer kostenlos zur Verfügung.

6. HAFTUNG / LEISTUNGSVERHINDERUNG

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang gegenüber Dj Marlon für alle Schäden, die durch ihn selber, seine Erfüllungsgehilfen, Gäste oder Besucher der Veranstaltung an Ton- und Lichttechnik oder sonstigem Equipment des Dj Marlon verursacht werden. Für während einer Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Dj Marlon verursacht wurde.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum oder ist die persönliche Sicherheit oder das Equipment von Dj Marlon gefährdet, so ist Dj Marlon berechtigt, das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne, dass dem Auftraggeber dafür Schadenersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage zusteht.

Dj Marlon haftet nicht durch Leistungsverhinderung durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände bzw. äußere Einflüsse wie z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall-/Stromschwankungen, längere Unterbrechungen oder Verzögerungen durch z.B. Reden, Spiele, Einlagen und/oder Videopräsentationen der Gäste, Unterbrechungen oder kompletter Abbruch der Veranstaltung aufgrund von Beschädigung am Equipment des Dj Marlon durch Gäste oder Servicekräfte etc.

Bei bereits vorhandener oder installierter Ton- und/oder Lichttechnik welche nicht von Dj Marlon gestellt ist, übernimmt Dj Marlon keine Garantie oder Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen.

Dj Marlon übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehörschäden bei den Kunden, Gästen oder Servicekräften. Achten Sie bitte auf Ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern.

Der Auftraggeber hat bei den vorgenannten Gründen – und solchen die diesen sinngemäß zuzuordnen sind – kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage.

Dj Marlon schuldet dem Auftraggeber keinen generellen Erfolg der Veranstaltung, noch berechtigt eine subjektive Wahrnehmung einer ermangelten Stimmung zu Schadenersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage.

Bei anderen wichtigen Gründen, wie z.B. Krankheit, Unfall oder Tod, die zu einem Leistungsausfall von Dj Marlon führen können (außer Unfall und Todesfall) ist Dj Marlon bemüht, für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu sorgen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

7. TERMINRESERVIERUNGSGEBÜHR (ANGELD) / ZAHLUNGEN

Die Zahlungsmodalitäten gelten laut Angebot. Die Terminreservierungsgebühr (Angeld) ist als Barzahlung oder per Überweisung auf ein von Dj Marlon genanntes Konto innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung zu tätigen. Der Restbetrag der Gage ist ohne Abzug ausschließlich wie folgt an Dj Marlon vorzunehmen:

  • Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung

  • Überweisung im Voraus auf ein von Dj Marlon genanntes Konto bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn

  • Überweisung nach Ende der Veranstaltung unter Einhaltung der angegebenen Zahlungsfrist auf ein von Dj Marlon genanntes Konto (nur für Firmen und Unternehmen)

8. ANMELDUNG UND GEBÜHREN

Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, alle Genehmigungen und Anmeldungen (SIAE) eingeholt wurden und sämtliche Auflagen eingehalten werden. Alle anfälligen Gebühren für die SIAE sind vom Auftraggeber zu entrichten und werden direkt an die SIAE abgeführt.